Förderung Wärmepumpe

Förderung für Wärmepumpen.
Ihre Investition in die Zukunft.
Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist ein zentrales Anliegen für eine nachhaltige Zukunft. Wärmepumpen spielen dabei eine Schlüsselrolle als effiziente und umweltfreundliche Heiztechnologie. Als führender Hersteller für Heizungs- und Lüftungssysteme unterstützen wir die Energiewende mit innovativen Lösungen, die nicht nur Heizkosten senken, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Um den Umstieg auf diese zukunftsweisende Technologie zu erleichtern, stehen Ihnen staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Diese Fördermittel reduzieren die anfänglichen Investitionskosten erheblich und machen die Entscheidung für eine Wärmepumpe noch attraktiver.
bis zu 70 % Gesamtförderung
Die KfW unterstützt auch im Jahr 2025 den Umstieg auf eine Wärmepumpe. Immobilienbesitzer können von einer Förderung von bis zu 70 % profitieren. Diese setzt sich zusammen aus 30 % Basisförderung und einem zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % für selbstnutzende Hauseigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung austauschen. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Boni gewährt werden, die die Gesamtförderung auf bis zu 70 % steigern.
Wichtig!
Maximal förderfähig sind Investitionskosten bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Davon können Sie bis zu 70 % Zuschüsse, also 21.000 Euro erhalten.
30 % Basisförderung
Für alle Bestandsgebäude. Für private Hauseigentümer, Vermieter oder gemeinnützige Organisationen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen. Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 % erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
+ 20 % Geschwindigkeitsbonus
Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (d. h. alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gas-Heizungen) für selbst genutzte Wohneinheiten. Danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 % ab, zunächst also auf 17 % ab 1. Januar 2028.
+ 30 % Einkommensbonus
Einkommensabhängiger Bonus von 30 %. Für selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
+ 5 % Effizienzbonus
Effizienzbonus von 5 % für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemittel oder Erdwärme als Wärmequelle.
So sichern Sie sich Ihre Zuschüsse
Angebot einholen
Angebot einholen
Lassen Sie sich von Ihrem KERMI Fachpartner über die für Sie passende Wärmepumpenlösung beraten. Er erstellt Ihnen für das gewählte System ein verbindliches Angebot.
Auftrag vergeben
Auftrag vergeben
Wenn Sie sich entschieden haben, vergeben Sie den Auftrag an Ihren KERMI Fachpartner. Dabei muss der Lieferungs- und Leistungsvertrag eine aufschiebende oder aufhebende Bedingung enthalten, die an die Gewährung der Förderung geknüpft ist. Ihr Fachpartner kennt die entsprechende Formulierung.
Wichtig!
Fehlt diese Bedingung oder beginnen Sie vor Schritt 3 mit der Sanierung, gilt dies als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. In diesem Fall wird die Förderung abgelehnt.
Antrag stellen
Antrag stellen
Stellen Sie Ihren Antrag online über das Fördermittelsystem der KfW. Melden Sie sich im Portal an und geben Sie Schritt für Schritt die geforderten Daten ein und laden eventuell erforderliche Unterlagen hoch. Die technischen Angaben ergänzt Ihr KERMI Fachpartner direkt im System.
Ergänzungskredit
Ergänzungskredit
Sobald die Zusage für die Förderung vorliegt, können Sie zudem bei Ihrer Hausbank den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit beantragen.
Unser Tipp!
Wenn Sie eine förderfähige Maßnahme durchführen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben, dann können Sie zusätzlich einen Ergänzungskredit der KfW beantragen und diesen Sie als Überbrückung nutzen, bis Sie den Förderbetrag ausgezahlt bekommen. Dank attraktiver Zinsen kann es sich auch lohnen, die gesamte Maßnahme mit dem Ergänzungskredit zu finanzieren.
Umsetzung
Umsetzung
Mit der Zusage der Förderung kann es losgehen. Nach Bewilligung der Förderung muss die Sanierungsmaßnahme binnen 36 Monaten umgesetzt werden.
Wichtig!
Wenn Sie die Sanierungsmaßnahmen vor Eingang des Förderbescheides beginnen, besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Arbeiten erstellt Ihr KERMI Fachhandwerker online eine „Bestätigung der Durchführung“. Im erfolgt die Abschlussprüfung der KfW-Bank, bestätigt die Höhe der Förderung und zahlt die Fördersumme aus.
Unser Tipp!
Wenn Sie eine förderfähige Maßnahme durchführen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben, dann können Sie zusätzlich einen Ergänzungskredit der KfW beantragen und diesen Sie als Überbrückung nutzen, bis Sie den Förderbetrag ausgezahlt bekommen. Dank attraktiver Zinsen kann es sich auch lohnen, die gesamte Maßnahme mit dem Ergänzungskredit zu finanzieren.
Struktur des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen
Weiterführende Links
Weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Zuhause
Neben den attraktiven Förderungen für Wärmepumpen gibt es eine Vielzahl weiterer staatlicher Unterstützungen für Ihr Haus oder Ihre Wohnung.
Egal, ob Sie energieeffizient sanieren möchten, auf erneuerbare Energien umstellen wollen, Barrieren abbauen oder den Einbruchschutz erhöhen möchten: Für nahezu jedes Vorhaben rund um Ihre Immobilie stehen passende Förderprogramme bereit. Auch der Kauf einer bestehenden Immobilie kann gefördert werden.