Klimapaket

Kermi Branchenlösung

Förderung für effiziente Gebäude

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), nach den Heizungen und individuelle Sanierungsmaßnahmen bezuschusst werden. Die staatliche Förderung besteht seit dem 1. Januar 2024 aus drei Bausteinen.

Für den Heizungstausch sind folgende Investitionskostenzuschüsse erhältlich:

  • Basisförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude für alle Antragstellergruppen; für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich; für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten;
  • Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (d.h. alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Fas-Heizung) für selbstnutzende Wohneinheiten; danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2028;
  • Einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
  • Effizienzbonus von 5% für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemittel oder Erdwärme als Wärmequelle
  • Die Boni sind kumulierbar bis zu einem Höchstfördersatz von 70%
  • Antragsstellung: Zuständigkeit bei KfW. Registrierung für die Fachhandwerker bei der KFW erforderlich

Die BEG ist in 3 Teilprogramm aufgeteilt

BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude

Die systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung oder beim Neubau von Gebäuden eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, werden in der BEG WG und BEG NWG gefördert. Die BEG gilt für alle Wohngebäude (WG), zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, und für alle Nichtwohngebäude (NWG), zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Beantragung bei der kfw

BEG Einzelmaßnahmen

Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden (z.B. Heizungstausch und Optimierung, Dämmung von Außenhülle / Dach, Einbau von Lüftungsanlagen -> Hierbei unterstützen wir Sie beim Einsatz von Kermi x-well Lüftungsanlagen).

Beantragung bei der BAFA

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Kermi Systemprodukte

Energieeffizient sanieren und bauen mit Geld vom Staat. Bis zu 70% staatliche Förderung sind möglich

Nicht nur Wärmepumpen, sondern auch Wohnraumlüftung, Heizkörper, Flächentemperierungssysteme und Regelungskomponenten werden gefördert. Auch Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme sowie zahlreiche Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen werden bezuschusst. Das vollumfängliche Kermi Raumklima-Programm bietet hier alle Komponenten für ein energieeffizientes Heizungssystem. Profitieren Sie deshalb von der Förderung aller Kermi Systemteile. Das Kermi System erreicht durch ein kluges Zusammenspiel aller Elemente ein Optimum an Energieeffizienz. Die Optimierung zwischen den Teilen verbessert den Wirkungsgrad des Gesamtsystems erheblich. Jede Komponente in diesem System für sich ist auf hohe Wirtschaftlichkeit hin ausgelegt.

Wärmepumpen

Kermi x-change Wärmepumpen erzeugen emissionsfreie Wärme und beziehen ihre thermische Energie entweder aus Luft, Grundwasser oder Erdreich.

Wohnraumlüftung

Kermi x-well Wohnraumlüftungen sorgen in Neubauten oder in energetisch sanierten Altbauten für Frischluft und ein gutes Raumklima.

Flächenheizung

x-net sorgt mit Fußbodenheizung oder Wandheizung für ein angenehmes Raumklima. Kermi bietet mit den zukunftsweisenden x-net Systemen ein Netzwerk intelligenter Lösungen.

Kermi therm-x2 Line Flachheizkörper

Heizkörper

Heizkörper von Kermi verbinden elegantes Design und hohe Energieeffizienz. So bringen sie behagliche Wärme in jeden Raum.

Andere förderfähige Maßnahmen

Montage und Installation

Ein wichtiger Bestandteil jedes Heizungssystems ist die fachgerechte Montage und Installation. Deshalb ist auch diese komplett förderfähig, inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien.

Weitere förderfähige Investitionen

Je nach System - ob Neubau oder Modernisierung - werden auch Maßnahmen gefördert, die zum Einbau der Heizung gehören. Dazu gehören zum Beispiel die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen (alte Ölheizungen), die Bohrungen für Erdwärmesonden oder die Optimierung des Verteilsystems. Alle Informationen dazu finden Sie im „Merkblatt zu den förderfähigen Kosten“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.