Klimapaket
Förderung für effiziente Gebäude
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), nach den Heizungen und individuelle Sanierungsmaßnahmen bezuschusst werden. Die staatliche Förderung besteht seit dem 1. Januar 2024 aus drei Bausteinen.
Für den Heizungstausch sind folgende Investitionskostenzuschüsse erhältlich:
- Basisförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude für alle Antragstellergruppen; für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich; für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten;
- Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (d.h. alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Fas-Heizung) für selbstnutzende Wohneinheiten; danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2028;
- Einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
- Effizienzbonus von 5% für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemittel oder Erdwärme als Wärmequelle
- Die Boni sind kumulierbar bis zu einem Höchstfördersatz von 70%
- Antragsstellung: Zuständigkeit bei KfW. Registrierung für die Fachhandwerker bei der KFW erforderlich
Die BEG ist in 3 Teilprogramm aufgeteilt
BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude
Die systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung oder beim Neubau von Gebäuden eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, werden in der BEG WG und BEG NWG gefördert. Die BEG gilt für alle Wohngebäude (WG), zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, und für alle Nichtwohngebäude (NWG), zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
Beantragung bei der kfw
BEG Einzelmaßnahmen
Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden (z.B. Heizungstausch und Optimierung, Dämmung von Außenhülle / Dach, Einbau von Lüftungsanlagen -> Hierbei unterstützen wir Sie beim Einsatz von Kermi x-well Lüftungsanlagen).
Beantragung bei der BAFA
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Kermi Systemprodukte
Energieeffizient sanieren und bauen mit Geld vom Staat. Bis zu 70% staatliche Förderung sind möglich
Nicht nur Wärmepumpen, sondern auch Wohnraumlüftung, Heizkörper, Flächentemperierungssysteme und Regelungskomponenten werden gefördert. Auch Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme sowie zahlreiche Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen werden bezuschusst. Das vollumfängliche Kermi Raumklima-Programm bietet hier alle Komponenten für ein energieeffizientes Heizungssystem. Profitieren Sie deshalb von der Förderung aller Kermi Systemteile. Das Kermi System erreicht durch ein kluges Zusammenspiel aller Elemente ein Optimum an Energieeffizienz. Die Optimierung zwischen den Teilen verbessert den Wirkungsgrad des Gesamtsystems erheblich. Jede Komponente in diesem System für sich ist auf hohe Wirtschaftlichkeit hin ausgelegt.