Förderung Wärmepumpe

Förderung Wärmepumpen
Fossile Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle haben im privaten Haushalt keine Zukunft, auch im Hinblick auf den hohen CO2 Ausstoß.
Wärmepumpen nutzen als Wärmequelle kostenlose, erneuerbare Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser.
x-change Wärmepumpen arbeiten hocheffizient und umweltschonend. Die modulierenden Wärmepumpen können ihre Leistung an den aktuellen Wärmebedarf anpassen und gehören somit zu den effizientesten Heizsystemen überhaupt. So versorgen sie das eigene Heim durch erneuerbaren Energien mit Wärme und Warmwasser. Eine Investition, die sich finanziell schnell auszahlt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gebäudeförderung attraktiver zu gestalten. Ein zentraler Punkt dabei: Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.
Zum 28. Juli 2022 treten Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Für Anträge beim BAFA (Einzelmaßnahmen Zuschuss) gilt eine Übergangsregelung bis einschließlich 14. August 2022. Im Herbst 2022 werden einige weitere Änderungen eingeführt.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Fördersätze werden verringert
Zum Beispiel: BEG Einzelmaßnahmen max. Fördersätze bei Biomasseanlagen 20 %, Wärmepumpen max. 40 %. Entfall der Förderung bei Sanierung auf Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 - Wärmepumpen Bonus in Höhe von 5 % bei Wärmequelle Erdwärme oder (Ab-)Wasser
- iSFP-Bonus (individuelle Sanierungsfahrplan) in Höhe von 5 % entfällt bei Förderung von Heizungen
- Einstellung jeglicher Förderung fossiler Heizungen
Inklusive Kombigeräten aus Wärmepumpe und Gasbrennwertheizungen - Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus
In Höhe von 10 % für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle und Nachtspeicherheizungen sowie mind. 20 Jahre alten Gasheizungen
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Die BEG ist in 3 Teilprogramme aufgeteilt
