Förderung Wärmepumpe

Förderung Wärmepumpen
Fossile Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle haben im privaten Haushalt keine Zukunft, auch im Hinblick auf den hohen CO2 Ausstoß.
Wärmepumpen nutzen als Wärmequelle kostenlose, erneuerbare Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser.
x-change Wärmepumpen arbeiten hocheffizient und umweltschonend. Die modulierenden Wärmepumpen können ihre Leistung an den aktuellen Wärmebedarf anpassen und gehören somit zu den effizientesten Heizsystemen überhaupt. So versorgen sie das eigene Heim durch erneuerbaren Energien mit Wärme und Warmwasser. Eine Investition, die sich finanziell schnell auszahlt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), nach den Heizungen und individuelle Sanierungsmaßnahmen bezuschusst werden. Die staatliche Förderung besteht seit dem 1. Januar 2024 aus drei Bausteinen.
Für den Heizungstausch sind folgende Investitionskostenzuschüsse erhältlich:
- Basisförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude für alle Antragstellergruppen; für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich; für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten;
- Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (d.h. alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Fas-Heizung) für selbstnutzende Wohneinheiten; danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2028;
- Einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
- Effizienzbonus von 5% für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemittel oder Erdwärme als Wärmequelle
- Die Boni sind kumulierbar bis zu einem Höchstfördersatz von 70%
- Antragsstellung: Zuständigkeit bei KfW. Registrierung für die Fachhandwerker bei der KFW erforderlich
Die BEG ist in 3 Teilprogramme aufgeteilt
